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Urteil zu Bitcoin and Co Bitcoin muss steuerlich abgesetzt werden


Kryptowährungen Jetzt steht fest: Bitcoin ist steuerpflichtig

Das höchste deutsche Finanzgericht hat über Steuerregeln für Kryptowährungen entschieden. Das Urteil: Am Fiskus kommen Anleger nicht vorbei.

Mit Spannung hatten Anleger von Kryptowährungen in den vergangenen Wochen nach München geschaut. Dort beschäftigte sich der Bundesfinanzhof damit, wie Bitcoin und Co. steuerlich zu betrachten sind. Nun liegt das Urteil vor: Wer beim Handel mit Kryptowährungen Gewinne macht, muss diese auch versteuern (IX R 3/22).

Damit ist ein Kläger aus Köln vor dem höchsten deutschen Finanzgericht gescheitert. Er hatte 2018 einen Kryptogewinn in Höhe von 3,4 Millionen Euro beim Finanzamt gemeldet, allerdings Einspruch gegen die Besteuerung eingelegt.

Seine Argumente: Erstens läge ein strukturelles Vollzugsdefizit vor. Damit meint er: Steuerzahler, die Gewinne aus dem Kryptohandel in ihrer Steuererklärung angeben, würden benachteiligt, weil viele dies nicht täten – und kaum belangt würden.

Zweitens, meinte der Kläger, seien Kryptowährungen keine „Wirtschaftsgüter“, sondern Datensätze. Kurzum: Bitcoin und Co. würden bei der steuerlichen Betrachtungsweise derzeit falsch eingestuft.

Bei der Verhandlung ging es also um Grundsatzfragen. Eine positive Entscheidung hätte zwar direkt nur den Kläger betroffen, wäre aber richtungsweisend für die Besteuerung von Kryptowerten insgesamt gewesen. Dass der Bundesfinanzhof der Argumentation des Klägers nicht folgte, überrascht Philipp Hornung, Rechtsanwalt bei KPMG, nicht. Das hätten die Richter schon bei der mündlichen Verhandlung vor gut zwei Wochen durchblicken lassen.

Das sind die Steuerregeln für Bitcoin und Co.

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Wenig verwunderlich sei auch, dass die Richter keine Zweifel an der Einstufung von Bitcoin und Co. als Wirtschaftsgut äußerten. In der Klage ging es zwar nur um die Cyberdevisen Bitcoin, Ether und Monero. „Aus den Urteilsgründen ergibt sich eindeutig, dass alle Currency-Token als Wirtschaftsgüter anzusehen sind,“ meint Steuerfachmann Hornung. Denn: Laut Auffassung der Richter seien die drei Kryptowährungen als Zahlungsmittel anzusehen – eine Eigenschaft, die „im Endeffekt auf alle handel-/übertragbaren Kryptowährungen“ zutrifft, meint Anwalt Hornung.

Krypto-ABC: Die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt

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Der Fokus am Kryptomarkt liegt klar auf dem Bitcoin. Unter Altcoins versteht man Kryptowährungen, die nach der ältesten Digitalwährung erfunden wurden und eine Alternative zum Bitcoin darstellen. Beispiele dafür sind Ethereum, Cardano oder Solana.

Der Bitcoin ist nicht nur die dem Volumen nach größte, sondern auch die älteste Kryptowährung der Welt. Schon im Oktober 2008 skizzierte Satoshi Nakamoto, das Pseudonym des Bitcoin-Erfinders, in einem Whitepaper mit dem Titel „A Peer-to-Peer Electronic Cash System“, wie so eine virtuelle Währung aussehen könnte. Kurz darauf, im Januar 2009, wurden die ersten Bitcoin geschürft. Weil Nakamoto unter einem Pseudonym agierte, ist bis heute unklar, wer genau den Bitcoin ins Leben gerufen hat.

Transaktionen von Kryptowährungen werden auf der Blockchain dokumentiert. Die Blockchain ist eine öffentliche, dezentrale Datenbank. Die Informationen werden nicht auf einem einzelnen Server, sondern auf vielen tausenden Rechnern gespeichert. „Chain“ kommt aus dem Englischen und bedeutet „Kette“.

Jede Transaktion wird in einem Block gespeichert und an eine Kette der bereits vorhandenen Datensätze angehängt. Deshalb wird die Blockchain auch digitales Kassenbuch genannt. Die gespeicherten Daten können im Nachgang nicht mehr oder nur mit Zustimmung des Netzwerkes geändert werden. So soll ein fälschungssicheres Protokoll entstehen.

Ether ist hinter dem Bitcoin die zweitgrößte Kryptowährung und basiert auf der Ethereum-Blockchain. Im Vergleich zur Bitcoin-Blockchain gilt diese als moderner und leistungsfähiger und soll in Kürze auf das energiesparendere Proof-of-Stake-Verfahren umgestellt werden. Auch Smart Contracts können über Ethereum gehandelt werden. Beliebt ist die Kryptowährung auch, weil NFTs (non fungible Token) oft auf Ethereum basieren und deshalb mit Ether bezahlt werden.

Mining ist das Erzeugen (Schürfen) neuer Coins. Bei diesem Prozess stellen Miner im Fall des Bitcoin die Rechenleistung ihrer Computer zur Verfügung, um komplexe mathematische Aufgaben zu lösen. So werden Transaktionen verifiziert und auf der Blockchain gespeichert. Die Miner werden fürs Bereitstellen der Rechenleistung mit neu generierten Bitcoin belohnt.

Bei einigen anderen Kryptowährungen basiert das Mining dagegen nicht auf Rechenleistung, sondern auf den Anteilen der Netzwerk-Teilnehmer an der jeweiligen Kryptowährung (siehe Proof of Stake). In diesem Fall wird das Mining deshalb auch oft als Staking bezeichnet. Auch dafür bekommen Teilnehmer eine Prämie, also quasi eine Art Verzinsung für ihren Anteil.

Minten bezeichnet das Erstellen eines NFTs (non fungible Token). Mit dem „Prägen“ des Bildes ist in diesem Fall das Hochladen in die Blockchain gemeint.

Die Abkürzung NFT steht für non-fungible Token, also nicht austauschbare Wertmarken. NFTs sind virtuelle Güter, die über die Blockchain gehandelt werden. Oft sind es etwa digitale Bilder oder Sammelkarten. Jeder NFT ist einzigartig. Wer einen kauft, wird in der Blockchain als Eigentümer registriert und kann so beispielsweise ein Echtheitszertifikat für ein virtuelles Bild oder ein digitales Kunstwerk vorweisen.

Mit dem Proof-of-Work-Verfahren werden neue Münzen einiger Kryptowährungen wie dem Bitcoin geschaffen. Dafür stellen die Miner die Rechenleistung des Systems zur Verfügung, um komplexe Aufgaben zu lösen. Wer es zuerst schafft, die Aufgabe zu lösen, darf den Block an die Blockchain anhängen und erhält eine Belohnung in Form digitaler Münzen. Der Proof-of-Work-Ansatz gilt als besonders energieintensiv.

Einige Blockchains basieren auf dem Proof of Stake-Verfahren. Anders als bei Proof of Work werden dabei fürs Mining keine umfangreiche Hardware und große Mengen an Rechenleistung benötigt. Proof of Stake gilt daher als wesentlich energieschonender.

Statt dessen dürfen diejenigen Transaktionen und neue Coins freigeben, die einen besonders hohen Anteil an einer Kryptowährung halten. Sie werden dann Validatoren genannt. Der Prozess beruht auf einem Konsensmechanismus. Je höher der Preis, desto höher die Anzahl der Coins, um am Prozess teilzunehmen.

Smart Contracts sind virtuelle Verträge, die über die Blockchain getauscht werden. Diese treten unter bestimmten zuvor festgelegten Bedingungen selbstständig in Kraft. Insbesondere Banken und andere Finanzinstitute sehen in Smart Contracts einen großen Nutzen. Sie könnten zum Beispiel beim Börsenhandel Intermediäre – also zwischengeschaltete Stellen wie Wertpapierbroker– überflüssig machen.

Die Wallet ist eine Art digitale Geldbörse für Kryptowährungen. Sie ermöglicht es Nutzern, Kryptoguthaben zu kaufen und zu verschicken. Es gibt mehrere Arten von Wallets. Die Hardware-Wallet ist quasi ein USB-Stick, auf dem das Kryptovermögen und die Zugänge eines Nutzers gespeichert sind. Eine Paper-Wallet wird auf Papier ausgedruckt.

Dafür wird ein QR-Code generiert, den man einscannen muss, um Transaktionen zu tätigen. Eine Software-Wallet kommt ohne externe Geräte oder Papierausdrucke aus. Hier werden die Daten in einem Computerprogramm gespeichert. Nutzer dürfen ihre Zugangsdaten nicht vergessen: Sonst bliebe ihnen der Zugriff auf ihr Kryptovermögen verwehrt.

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Die Frage, ob Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter gelten, ist für die steuerliche Einstufung essenziell. Wirtschaftsgüter werden als private Veräußerungsgeschäfte betrachtet. Damit unterliegen Bitcoin und Co. nicht wie etwa Aktien der Abgeltungssteuer. Kryptogewinne werden stattdessen mit dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert.

Manch einer fragt sich daher, ob eine neue steuerliche Betrachtungsweise aus Anlegersicht überhaupt wünschenswert wäre. Bislang sind nämlich Krypto-Gewinne nur steuerpflichtig, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr realisiert werden. Wer seine Kryptowährungen länger hält, zahlt also gar keine Steuern. Auch eventuell erlittene Verluste bleiben steuerlich dann unberücksichtigt. Außerdem gilt eine Freigrenze von 600 Euro.

Dabei wird es nun bis auf Weiteres bleiben. Kryptoanleger haben also etwas mehr Planungssicherheit, zumindest in Sachen Steuern.

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Author: Rhonda Salazar

Last Updated: 1702663321

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