Herkunftsnachweis erforderlich: Gilt ab jetzt! Das müssen Sie zur neuen 10.000-Euro-Vorgabe Ihrer Bank wissen
Seit 9. August müssen Bankkunden bei hohen Bargeldeinzahlungen auf ihr Konto nachweisen, woher das Geld kommt. Was hinter der neuen Regelung steckt und ab wann Verbraucher jetzt handeln müssen, wenn sie Einzahlungen tätigen.
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Korruption, organisierte Kriminalität, Schwarzarbeit: Gewaltige Summen illegalen Ursprungs werden jedes Jahr in die reguläre Wirtschaft geschleust.
Ab Montag (09. August) soll das schwieriger werden. Der Grund: Es treten neue Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Kraft. Demnach müssen Banken künftig bei Bareinzahlungen genauer prüfen, woher das Geld kommt.
Einzahlungen über 10.000 Euro nur noch mit Herkunftsnachweis
Verbraucher sind dann ab Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro auf ein eigenes Konto verpflichtet, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen oder unverzüglich nachzureichen. Dies gilt auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet.
Hinweis: Alle Einzahlungen unter 10.000 Euro bleiben zudem nicht automatisch verschont. Hier soll eine Überprüfung der Banken auf „risikobasierter Basis“ erfolgen.
Für andere Bartransaktionen, wie beispielsweise dem Kauf von Edelmetallen oder dem Währungsumtausch, gilt die unbedingte Nachweispflicht bereits ab 2500 Euro, wenn Verbraucher die entsprechenden Geschäfte nicht bei ihrer Hausbank abwickeln.
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„Sofern der Herkunftsnachweis bei einem solchen Gelegenheitsgeschäft vom Kunden nicht geführt werden kann, muss das Institut das Geschäft ablehnen“, erklärt die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) die neuen Spielregeln. Gewerbliche Kunden seien in der Regel nicht von den neuen Maßnahmen betroffen.
Das sind geeignete Belege
Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
- Ein aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse,
- ein Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),
- Quittungen über Sortengeschäfte,
- letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise,
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Im Falle von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen können Kreditinstitute die Bartransaktion ablehnen. Zudem haben sie laut der Deutschen Kreditwirtschaft „Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetzes, insbesondere nach § 43 Geldwäschegesetz, zu beachten.“
So gehen Sie vor, wenn die Belege fehlen
Fest steht: Wer künftig zum Schalter oder Bankautomat geht, sollte vorbereitet sein.
Allerdings dürfte sich für die allermeisten Sparer erstmal nichts ändern. „Schließlich gibt es nur wenige Szenarien, in denen Bankkunden mehr als 10.000 Euro einzahlen wollen und die notwendigen Belege fehlen“, sagte David Riechmann der „Welt“. Er ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Lediglich in Einzelfällen sieht er nun Grund zu handeln.
So sollten Verbraucher, die vor kurzem privat etwas verkauft haben und darüber noch keinen Nachweis haben, Belege nachträglich anfordern. Sparer, die hohe Summen in ihrem Haus versteckt halten und diese nun doch zur Bank bringen wollen, könnten gegebenenfalls über eigene Kontoauszüge von regelmäßigen Bargeldabbuchungen nachweisen, dass es sich nicht um Schwarzgeld handelt, so Riechmann weiter.
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Generell geht der Fachmann aber davon aus, dass die neuen Regeln für Verbraucher selbst dann kein Problem darstellen sollten, wenn sie keinerlei richtige Belege vorlegen können. Wichtig sei nur, dass es eine logische Erklärung für die hohe Bargeldeinzahlung gibt (zum Beispiel eine Hochzeitsfeier).
Sind bald auch Einkäufe über 10.000 Euro in bar verboten?
Ob mit den neuen Einzahlungsregeln die Geldwäsche in Deutschland eingedämmt werden kann, ist aber umstritten. So bleiben vor allem Bargeldeinkäufe nach wie vor eines der probatesten Mittel von Kriminellen, um illegal erwirtschaftete Einnahmen in den Finanzkreislauf einzuspeisen. Denn in Deutschland gibt es aktuell noch keine flächendeckende Obergrenze für das Bezahlen mit Scheinen und Münzen, anders als in vielen anderen europäischen Staaten.
Allerdings hat die EU-Kommission vor einigen Wochen angekündigt, dass künftig alle Mitgliedstaaten ein Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro durchsetzen sollen. Staaten, die ein niedrigeres Limit eingeführt haben, können dieses beibehalten.
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Für die Umsetzung des Plans braucht es aber noch eine Mehrheit im Rat der Mitgliedstaaten und im Europaparlament. Vor dem kommenden Jahr werden jedoch keine endgültigen Entscheidungen erwartet. Die deutsche Position für die Verhandlungen wird vermutlich erst die nächste Bundesregierung nach der Bundestagswahl am 26. September festlegen.
Verbraucherschützer sehen das Vorhaben unterdessen kritisch. Ihr oberster Mann in Deutschland, Klaus Müller, hatte schon vor Jahren gewarnt, ein Bargeldlimit öffne „das Tor für eine absolute Kontrolle der Verbraucherinnen und Verbraucher“. Das Recht auf anonymes Einkaufen müsse berücksichtigt werden.
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Author: Melissa Rogers
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